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Sich für das Gemeinwohl einsetzen

"Wer an den Dingen seiner Gemeinde nicht Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger."
(Perikles, ca. 500 -429 v. Chr.)

Der Begriff Politik stammt vom griechischen Wort "politika" und wird übersetzt mit
"Staatsgeschäften, Angelegenheiten des Staates, öffentliches Wohl".


Von der Politik sind nicht nur alle Einwohnerinnen und Einwohner betroffen, vielmehr sind alle aufgerufen, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen.

Soll ein Gemeinwesen funktionieren, muss es sich auf Strukturen abstützen können. Gesetze und Vorschriften sind nötig, die das Zusammenleben regeln.
Die Gemeindeordnung bestimmt die Organisation der Behörden und Verwaltung, Aufgaben und Befugnisse der Organe sowie die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten im Rahmen von Verfassung und Gesetz.

Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Urne aus. Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Mitwirkungsrechte vor. Zur Information kann der Gemeinderat, besonders im Hinblick auf Abstimmungen und Wahlen, öffentliche Orientierungsversammlungen durchführen.