Erbschaftswesen
- Beratung bei der Nachlassregelung (eigenhändiges bzw. öffentliches Testament, Ehevertrag, Erbvertrag)
Nach einem Todesfall
- Erbenermittlung
- Aufnahme des Nachlassinventars
- Errichtung des Erbteilungsvertrags
- Eröffnen von Testamenten und Erbverträgen
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 071 898 82 60/61 | remo.ritter@reute.ar.ch |