Kopfzeile

Inhalt

Erbschaftswesen

Nachlassplanung
  • Beratung bei der Nachlassregelung (eigenhändiges bzw. öffentliches Testament, Ehevertrag, Erbvertrag)

Nach einem Todesfall
  • Erbenermittlung
  • Aufnahme des Nachlassinventars
  • Errichtung des Erbteilungsvertrags
  • Eröffnen von Testamenten und Erbverträgen

Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Reute anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Gemeindekanzlei 071 898 82 60/61 remo.ritter@reute.ar.ch