Bestattungen
Tritt der Todesfall zu Hause in Reute ein, ist zuerst ein Arzt zu verständigen, der die notwendige ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
Die Anzeige beim Bestattungsamt des Wohnortes erfolgt mit der ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein sowie dem Abdankungs- und Urnenbeisetzungsdatum (falls bereits vereinbart). Wenn noch nicht erfolgt, veranlasst das Bestattungsamt die Einsargung und die Überführung des Verstorbenen.
Bei einem Todesfall in einem Heim oder einem Spital ausserhalb der Gemeinde Reute, ist mit der Heim- oder der Spitalverwaltung Kontakt aufzunehmen, welche auch erste Informationen über das weitere Vorgehen abgibt. In den meisten Fällen haben die Angehörigen nur noch die Art und den Zeitpunkt der Bestattung mit dem Bestattungsamt des Wohnorts zu regeln.
Datum und Zeit der kirchlichen Bestattung / Beisetzung regeln die Angehörigen mit dem entsprechenden Pfarramt. (Mitteilung an Bestattungsamt).
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bestattungen_Informationsblatt.pdf (PDF, 88.2 kB) | Download | 0 | Bestattungen_Informationsblatt.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 071 898 82 60 | monika.hanimann@reute.ar.ch |
Name | Download |
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