Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Massnahmen
Dazu zählen:
- Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
- Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
- Anordnen von Kindesschutzmassnahmen
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen
- Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
- Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen oder von Suchthilfemassnahmen
- Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen