Feuerschau
Die regionale Feuerschau ist zuständig für die Kontrolle und Bewilligungen von:
- Feuerungen aller Art mit weniger als 350 kW. Ausgenommen sind Feuerungsanlagen die in einem Gebäude sind deren Beurteilung durch die kantonale Feuerschutzbehörde erfolgt
- Wohngebäude aller Art, ausgenommen Gebäude mit mehr als 8 Geschossen
- Landwirtschaftliche Wohn- und/oder Betriebsgebäude mit weniger als 3’000 m3
- kleine Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte usw., die nicht im Anhang aufgeführt sind und/oder deren Anteil am Wohngebäude nicht mehr als 50 % ausmacht
- Einzelgaragen, Einstellräume und Tiefgaragen mit 10 Plätzen oder mehr, die ausschliesslich zu Wohnhäusern oder Wohnüberbauungen gehören
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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