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Individuelle Prämienverbilligung

6. Januar 2025

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden, wenn sie die gesetzlichen Bemessungsgrundlagen erfüllen und einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG angeschlossen sind. 

Personen, die Anspruch auf die Prämienverbilligung erheben wollen, reichen das Antragsformular bis zum 31. März 2025 bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein, bei der sie am 1. Januar 2025 Wohnsitz hatten. 

Weitere Informationen finden Sie hier.